Stellungnahme gegen die gemeinsame Obsorge bei Gewalt in der Familie, Mai 2011
Die Wiener Interventionsstelle richtet den dringenden Appell an die neue Justizministerin, keine gemeinsame Obsorge bei Gewalt zuzulassen.
Die Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie ist äußerst besorgt um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor häuslicher Gewalt. „Wir beobachten die gefährliche Tendenz, dass der Schutz der Kinder vor häuslicher Gewalt zunehmend in den Hintergrund gerät. In der aktuellen Debatte ist häufig die Rede von Väterrechten. Von den Rechten der Kinder auf ein gewaltfreies Leben ist derzeit wenig zu hören“, zeigt sich Rosa Logar, die Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie, besorgt. Die Erfahrungen in Deutschland mit der automatischen gemeinsamen Obsorge sind im Bereich häuslicher Gewalt alles andere als gut. Väter würden sogar nach der Scheidung die gemeinsame Obsorge behalten, wenn es zu Gewalt gekommen sei. Die Last zu beweisen, dass Kinder durch die Gewalt direkt und indirekt betroffen sind, liege dann beim Kind bzw. bei der Mutter. „Immer mehr Kinder und Jugendliche werden zu Kontakten zum Vater gedrängt und sogar gezwungen, selbst wenn dieser in der Familie Gewalt ausgeübt hat“, so Logar weiter. Das verstoße eindeutig gegen die UN Kinderrechtskonvention - dort sei vom Recht der Kinder auf Kontakt zu beiden Eltern die Rede, nicht aber von einer diesbezüglichen Pflicht des Kindes.
GewaltschutzexpertInnen fordern automatische Aussetzung von Obsorge- und Besuchsrechten bei häuslicher Gewalt
„Statistiken von Polizeieinsätzen zeigen, dass die Opfer häuslicher Gewalt zu über 90% Frauen und Kinder sind“, so Rosa Logar. Kinder und Jugendliche seien direkt und indirekt immer mit betroffen. Die Gewaltausübung schade dem Kindeswohl auch, wenn „nur“ die Mutter misshandelt und bedroht werde, so der Tenor von ExpertInnen . Dies müsse von den Gerichten und Behörden endlich anerkannt werden. „Wir fordern, dass es sofort und von Amts wegen zu einem Verfahren der umfassenden Prüfung des Kindewohls kommt und dass Obsorge- und Besuchsrechte sofort ausgesetzt werden, wenn es konkrete Hinweise auf häusliche Gewalt gibt“, so Rosa Logar. Es könne nicht sein, dass die Beweislast bei den Kindern und Jugendlichen liege und dass Gerichte sich mit Entscheidungen Zeit lasse. Es müsse in jedem Fall zu einer genauen Prüfung des Kindeswohls unter Einbeziehung der Erfahrungen der Opferschutzeinrichtungen kommen, bevor Obsorge- oder Besuchsrechte gewährt werden. Sonst bestehe die ernste Gefahr, dass Kinder weiter Gewalt erleiden“, fordern die GewaltschutzexpertInnen.
Verpflichtendes Anti-Gewalt-Training gefordert
„Gewaltausübende Väter sollen von Pflegschaftsgerichten zu einem Anti-Gewalt-Training verpflichtet werden und erst nach der Absolvierung solle darüber entschieden werden, ob Besuchskontakte im Kindeswohl sind“, so Rosa Logar.
„Wir ersuchen die neue Bundesministerin für Justiz dringend, sich dieses Problems des Schutzes von Kindern vor Gewalt ernsthaft anzunehmen und keine gemeinsame Obsorge und keine Besuchskontakte bei Gewalt zuzulassen“, fordern Expertinnen der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie.
Rückfragehinweis:
Fachfragen: DSA Rosa Logar, Tel: +43-664/311 94 58,
e-mail: rosa.logar@interventionsstelle-wien.at,
www.interventionsstelle-wien.at
