Offener Brief der Allianz "'Gewaltfrei leben" an die Spitzenkandidat_innen zur NR-Wahl 2017
Wie stehen die Spitzenkandidat_innen zu den GREVIO-Empfehlungen zur Umsetzung der Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt? - Wir haben uns erkundigt:
Österreich gehört zu den ersten Mitgliedsstaaten der 2014 in Kraft getretenen Konvention des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) und wurde auch als einer der ersten Staaten vom Expertinnenkomitee (GREVIO) auf deren Umsetzung überprüft. Der kürzlich veröffentlichte Prüfbericht hat Österreich ein gutes Zeugnis ausgestellt. Allerdings darf sich jetzt niemand zurücklehnen, denn statistisch gesehen wird mindestens jede fünfte Frau in Österreich in ihrem Leben Opfer von Gewalt und das Risiko von schweren Gewalttaten, bis hin zu Mord, besteht unverändert fort. Ein „passt scho so“ darf es nicht geben, nicht in der Gesellschaft und schon gar nicht in der Politik!
Die Allianz "GewaltFREI leben" fragte die SpitzenkandidatInnen zur Nationalratswahl 2017, wie sie beabsichtigen, die GREVIO-Expertinnen-Empfehlungen umzusetzen und stellte vier konkrete Fragen zur Beantwortung:
Nationaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen und Kindern
# In welcher konkreten Form unterstützen Sie die Erarbeitung und Umsetzung eines Nationalen Aktionsplans in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft?
Um Frauen und Kinder besser vor Gewalt zu schützen, bedarf es laut Empfehlung des Europarat-Expertinnenkomitees einer umfangreichen und langfristig angelegten Gesamtstrategie, welche alle Formen der Gewalt gegen Frauen und Kinder miteinbezieht. Es soll ein Maßnahmenkatalog in den Bereichen Prävention, Opferschutz und Strafverfolgung bezugnehmend auf alle Formen von Gewalt erstellt werden. Wir fordern daher die Schaffung eines umfassenden und strategischen Nationalen Aktionsplans, der gemeinsam mit der Zivilgesellschaft erarbeitet werden sollte.
Gewalt kostet – Gewaltschutz auch
# Wie und in welchem Umfang unterstützen Sie die dringend notwendige Aufstockung des Budgets für das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen?
Wie im Evaluierungsbericht festgestellt, braucht es ein echtes und wirksames politisches Bekenntnis zum Opferschutz und zur Gewaltprävention. Den alarmierenden Zahlen körperlicher und sexueller Gewalt stehen viel zu geringe Investitionen in allen Ressorts für den Gewaltschutz gegenüber. Auch im Evaluierungsbericht wird ausdrücklich auf die unzureichende Finanzierung des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen hingewiesen. Die minimale Budgetierung von 10 Millionen Euro erlaubt keinen flächendeckenden Zugang zu Beratungsstellen (wie z.B. zu Autonomen Frauenberatungsstellen bei sexueller Gewalt/ Frauennotrufen), Frauenhäusern und anderen Hilfseinrichtungen. Es fehlen auch ausreichende Mittel zur Präventionsarbeit, Datenerhebung und der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen und Gesetzesevaluierungen. Basierend auf einer EU-Studie über die Folgekosten von Gewalt, fordert die Allianz eine Investition von 10 Prozent dieser Kosten in die Gewaltprävention und damit eine Erhöhung des Budgets des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen auf 210 Millionen Euro.[1]
Zugang zu Unterstützungsangeboten für ALLE in Österreich lebenden Frauen und Kinder
# In welcher konkreten Form unterstützen Sie die Beseitigung von rechtlichen und praktischen Hürden, um die Inanspruchnahme von Beratungs- und Schutzeinrichtungen ALLEN Frauen und Kindern in Österreich zu ermöglichen?
Gemäß der Europarat-Konvention sind alle in Österreich lebenden Frauen und Kinder schutzberechtigt. Der Zugang zu Schutzeinrichtungen für Frauen und Kinder mit prekärem Aufenthaltsstatus und Frauen mit Behinderungen ist derzeit allerdings massiv erschwert. Der Prüfbericht hebt hervor, dass Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten barrierefrei und massiv ausgeweitet werden sollen. Auch das Bewusstsein von Behörden über unterschiedliche Formen geschlechtsspezifischer und behinderungsspezifischer Gewalt sowie frauenspezifische Fluchtgründe, die oftmals mit Gründen der "Ehre", Tradition, Kultur oder Religion gerechtfertigt werden, wie z.B. Zwangsverheiratung, Genitalverstümmelung und sexuelle Gewalt, muss gestärkt werden. Wir fordern daher im Einklang mit dem Expertinnenkomitee, dass rechtliche und praktische Hürden beseitigt werden, damit ALLE in Österreich lebenden Frauen und Kinder Beratungs- und Schutzeinrichtungen aufsuchen können.
Stärkung der Strafjustiz
# Wie unterstützen Sie Ausbildungsmaßnahmen für angehende RichterInnen und StaatsanwältInnen und die Verbesserung einer systematischen und koordinierten Gefahrenanalyse, um extrem gefährliche Täter besser einschätzen zu können?
Wie im Evaluierungsbericht erläutert und von Opferschutzeinrichtungen mehrfach gefordert, bedarf es einerseits einer Stärkung der Strafjustiz und der Kooperation aller beteiligten Einrichtungen, um das Risiko schwerer Gewalttaten einschätzen und verhindern zu können. Andererseits muss sichergestellt werden, dass Täter strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Die geringe Verurteilungsrate bei Fällen von Gewalt wird vom Expertinnenkomitee explizit erwähnt und bemängelt. Wir fordern daher, verpflichtende Seminare zum Thema Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt in die Ausbildungen von StaatsanwältInnen, RichterInnen und AnwältInnen zu integrieren.
[1] European Parliament resolution of 25 February 2014 with recommendations to the Commission on combating Violence Against Women (2013/2004(INL)) – abrufbar hier
Bisher erreichten uns die Antworten folgender Parteien:
