Istanbul-Konvention

Die Europarat-Konvention zur Bekämpfung und Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt.

Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zählen zu den schwersten geschlechts- spezifischen Menschenrechtsverletzungen in Europa. Zahlreiche europaweite Studien, unter anderem von der europäischen Grundrechtsagentur zeigen das enorme Ausmaß an häuslicher und/oder familiärer Gewalt in Europa auf: Schätzungsweiße jede dritte Frau in Europa ist mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von Gewalt. (1)

Vor diesem Hintergrund arbeitete der Europarat daran, einheitliche Standards und politische Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt zu setzen. Das Ergebnis dieses Verhandlungsprozesses wurde 2011 mit dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, kurz Istanbul-Konvention, präsentiert.

Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag und seit 2014 in Österreich in Kraft. Als einer der ersten unterzeichnenden Mitgliedsstaaten dieser Konvention hat sich Österreich ausdrücklich und völkerrechtsverbindlich zu Maßnahmen im Bereich der Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt bekannt.

Diese umfassenden Mindeststandards im Bereich Gewaltschutz, die die Istanbul-Konvention setzt, sind in Österreich verbindlich umzusetzen.

Wie wird die Umsetzung überprüft?

Die Istanbul-Konvention sieht ein zweigeteiltes Monitoring-System vor:

1) Prüfung durch ein unabhängiges ExpertInnenkomitee (GREVIO): Dieses Komitee ist international besetzt und kommt unter dem Namen GREVIO (Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence) zusammen und überprüft die Einhaltung der Verpflichtungen durch die Vertragsstaaten und spricht Schlussfolgerungen aus.

2) Prüfung durch das Vertragsstaatenkomitee: Auf Basis jener Schlussfolgerungen von GREVIO kann das Vertragsstaatenkomitee Empfehlungen an den jeweils geprüften Staat aussprechen und für deren Umsetzung eine Frist festlegen. Das Vetragsstaatenkomitee setzt sich aus jenen Staaten zusammen, die die Istanbul-Konvention bereits ratifiziert haben.

Österreich war gemeinsam mit Monaco eines der beiden ersten Länder, die auf ihre Umsetzung der Istanbul-Konvention hin überprüft wurden. Diese erste Staatenprüfung erstreckte sich von März 2016 bis Jänner 2018 und endete mit Empfehlungen des Vertragsstaatenkomitees an Österreich.

Der Bericht zur Überprüfung betont, dass Österreich seit 20 Jahren eine Vorreiterrolle im Gewaltschutzbereich zukommt und anerkennt das österreichische Engagement zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Als besonders erfolgreiche Maßnahmen werden das Betretungsverbot (Wegweisung) für Täter häuslicher Gewalt und auch die juristische und psychosoziale Prozessbegleitung für Opfer von Gewalt erwähnt.

Österreich musste im Jänner 2021 einen Bericht über die Umsetzung der Empfehlungen des Vertragsstaatenkomitees legen.

Weitere Informationen:

Istanbul-Konvention (2011). Deutsch I English

Die Istanbul-Konvention. In Leichter Sprache. Deutsch

Bericht des GREVIO-Expertinnenkomitees des Europarates zur österreichischen Umsetzung der Istanbul-Konvention (2017). Deutsch I English

Österreichischer NGO-Schattenbericht für GREVIO. Zusammenfassung. Deutsch

Rosa Logar (2014): Die Istanbul-Konvention. Rechtsnormen zur Verhinderung von Gewalt gegen an Frauen und häuslicher Gewalt in Europa. In: juridikum, 3/2014, 349-359. Deutsch

Rosa Logar [et al.] (2018): 03. Empfehlungen des Europarates zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. In: Tätigkeitsbericht (2018): 11-14. Deutsch

(1) Fundamental Rights Agency (2014): Violence against women: an EU-wide survey. Main results report. English