Gewalt gegen Frauen: Alle Möglichkeiten zum Schutz Betroffener müssen ausgeschöpft werden!

Als Opferschutzeinrichtung begleiten und unterstützen wir alle Betroffenen von häuslicher Gewalt und sind auch mit jenem Vorfall aus Wien-Meidling betraut, der in den letzten Tagen medial viel diskutiert wurde.

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Auch wir wurden für Statements angefragt – Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle hat u.a. mit der Redaktion der Heute-Zeitung (24.01.2020) über den Fall gesprochen.

Die Schwere der Gewalt macht es auf opferrechtlicher Perspektive schwer nachvollziehbar, weshalb der Gefährder auf freiem Fuß angezeigt wurde. Das stellt ein Risiko für die Betroffene dar. Als Opferschutzeinrichtung plädieren wir dringen dafür, dass in Fällen schwerer Gewalt eine Untersuchungshaft ausgesprochen wird – gerade weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass es zu einer Wiederholung der Tat kommt und/oder der Gefährder psychischen Druck auf das Opfer ausübt, um eine Aussage zu verhindern.

Bei Fällen von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt bietet die Wiener Interventionsstelle sog. Prozessbegleitung an. Das heißt, wir beraten bei Gewalt gegen Frauen, familiärer Gewalt und Stalking, informieren über rechtliche Möglichkeiten, begleiten zu Polizei, Gerichten und Behörden und bieten psychosoziale Unterstützung. Sollte es zu einem Strafverfahren kommen, haben Betroffene auch Anspruch auf eine juristische Prozessbegleitung, also eine_n Anwält_in bei Gericht. All diese Angebote sind für Betroffene kostenlos.

In Österreich gibt es ein sehr gutes Netz an Unterstützungsmaßnahmen für Betroffene von Gewalt. Damit das Recht jedes Menschen auf ein Leben frei von Gewalt gewahrt wird, müssen alle Maßnahmen genützt werden. Das macht auch der aktuelle Fall ein Mal mehr deutlich.